Bestattungen in Duisburg und im Ruhrgebiet

 Das Bestattungshaus Steiner ist Ihr mobiles Bestattungsinstitut und bietet sämtliche Dienstleistungen rund um die Beerdigung an. Wir stehen Ihnen im Trauerfall jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung – bei einem Todesfall auch rund um die Uhr. Ganz gleich, ob Sie eine Beerdigung in Duisburg, Dortmund, Gelsenkirchen, Essen, Recklinghausen, Hagen, Krefeld, Düsseldorf, Bottrop, Oberhausen, in einer anderen Stadt oder auch in einem anderen Land wünschen: Wir beraten Sie umfassend und kompetent in allen Fragen rund um die Beisetzung – bei Ihnen zu Hause. Von der Wahl der Bestattungsform bis hin Organisation der Trauerfeierlichkeiten sind wir für Sie da und übernehmen auf Wunsch sämtliche belastende Arbeit für Sie.

Einen ersten Überblick über unsere Leistungen und die verschiedenen Bestattungsarten sowie zu den benötigten Unterlagen für eine Beisetzung haben wir auf dieser Seite für Sie zusammengestellt. Gerne beraten wir Sie persönlich über das weitere Vorgehen im Todesfall. Zögern Sie nicht, uns anzurufen.

Was ist im Todesfall zu tun?

Der Tod eines geliebten Menschen ist ein einschneidendes und emotional belastendes Ereignis. Dennoch müssen Sie handeln und innerhalb weniger Stunden nach dem Tod einiges in die Wege leiten. Doch was konkret ist bei einem Sterbefall zu tun? Das Bestattungsgesetz NRW schreibt vor, dass nach dem Tod eine Leichenschau von einem Arzt vorgenommen werden muss. Dieser stellt den Totenschein aus. Je nachdem, wo der Tod eintritt, ist folgendes zu tun:

Sterbefall zuhause

Verstirbt eine Person zuhause, muss ein Arzt gerufen werden, der den Tod zweifelsfrei feststellt. Sofern möglich, empfiehlt es sich, den Hausarzt anzurufen, da dieser gegebenenfalls die Krankheitsgeschichte des Verstorbenen kennt. Ist der Hausarzt nicht erreichbar wenden Sie sich an den Notarzt unter 112. Haben Sie den Totenschein erhalten, rufen Sie uns an. Wir sind Tag und Nacht erreichbar, um den Verstorbenen abzuholen.

Sterbefall durch Unfall, im Krankenhaus oder Pflegeheim

Bei einem Unfalltod, dem Tod im Krankenhaus oder in einem Alten- oder Pflegeheim wird dieser vom Notarzt bzw. der jeweiligen Einrichtung ausgestellt. In diesem Fall müssen Sie den Bestatter nicht sofort anrufen, sondern können – je nach Todeszeitpunkt – am nächsten Tag das Bestattungshaus informieren.

Benötigte Unterlagen im Todesfall

Bitte bringen Sie folgende Dokumente und Unterlagen zur Beratung im Bestattungshaus mit:

  • Personalausweis des/der Verstorbenen
  • Krankenversicherungskarte des/der Verstorbenen

 

Bei verheirateten Personen:

  • Familienstammbuch oder Heiratsurkunde bzw. Abschrift aus dem Familienbuch
  • Falls der Ehepartner bereits verstorben ist: Sterbeurkunde des Ehepartners (Familienstammbuch oder separate Urkunde)

    Bei ledigen Personen:

    • Geburtsurkunde oder Familienstammbuch der Eltern

    Bei geschiedenen Personen:

    • Scheidungsurteil im Original mit Rechtskraftvermerk (Stempelaufdruck)

     

     

    Sofern vorhanden:

     

    • Versicherungsscheine von Lebensversicherungen oder Sterbegeldversicherungen (im Original) sowie Kontoauszüge zum Beleg der zugehörigen Abbuchungen
    • Einäscherungsverfügung des/der Verstorbenen

    Bestattungsarten

    Ob katholisch, evangelisch, orthodox, jüdisch oder auch konfessionslos: Wir wissen, worauf es ankommt und begegnen Ihren Traditionen und Wünschen mit Respekt und Einfühlungsvermögen.

    Erdbestattung

    Die traditionelle Erdbestattung erfolgt in einem Sarg auf dem Friedhof. Der Verstorbene wird in einem individuell gestalteten Wahl- oder Reihengrab mit Grabstein und Grabbepflanzung bestattet. Die Ruhezeit für ein Grab beträgt in der Regel 20-25 Jahre. Das Grab muss von den Angehörigen gepflegt werden oder es muss jemand mit der Grabpflege beauftragt werden.

    Orthodoxe Bestattung

    Im orthodoxen Glauben geht die Seele des Menschen nach dem Tod zu Gott. Der Körper wurde von Gott aus Erde erschaffen und muss nach dem Tod in die Erde zurückkehren. Der Verstorbene bekommt als einzige Sargbeigabe eine Ikone des Erlösers in die Hände gelegt. Die Darstellung wird dabei dem Gesicht zugewandt

    Diamantbestattung

    Die Diamantbestattung setzt eine Einäscherung voraus. Ein Teil der Asche wird in einem speziellen Verfahren zu einem Erinnerungsdiamanten gepresst. Der größte Teil der Asche wird in einer Urne auf dem Friedhof, im Ruhewald oder auf See beigesetzt.

    Feuerbestattung

    Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene im Sarg eingeäschert. Die Trauerfeier kann vor der Einäscherung oder auch bei der Urnenbeisetzung stattfinden. Die Bestattungsmöglichkeiten nach einer Einäscherung sind vielfältig: Von der Urnenbeisetzung in einem Urnengrab auf dem Friedhof über eine Baumbestattung in einem Fried- oder Ruhewald bis hin Seebestattungen oder Verstreuungen sind hier viele Bestattungsformen machbar.

    Für eine Feuerbestattung ist eine zu Lebzeiten handschriftlich verfasste Willenserklärung (Einäscherungverfügung) des Verstorbenen erforderlich. Liegt diese nicht vor, darf der hinterbliebene Ehepartner oder nächste Angehörige über die Bestattung entscheiden.

    Anonyme Bestattung

    Auf den meisten Friedhöfen gibt es die Möglichkeit zur anonymen oder teil-anonymen Bestattung. Bei der anonymen Bestattung gibt es keine Trauergäste und keine namentliche Kennzeichnung der Grabstätte mit einem Grabstein. Bei der teil-anonymen Bestattung ist die genaue Grabstätte unbekannt, die Beisetzung erfolgt beispielsweise auf einer Rasenfläche. Der Name des Verstorbenen wird zusammen mit anderen an einer zentralen Gedenkstelle angebracht.

    Sozialbestattung

    In manchen Fällen verfügen Hinterbliebene, die sich ohnehin durch den Todesfall einer geliebten Person in einer Ausnahmesituation befinden, nicht über die finanziellen Mittel für eine Bestattung. Auch kommt es vor, dass Verstorbene keine Angehörigen haben und weder entsprechende finanzielle Mittel noch eine Bestattungsvorsorge vorliegen. In solchen Fällen kommt das Sozialamt in der Regel für die Bestattungskosten auf.

    Unsere Leistungen im Überblick

    • Rund um die Uhr erreichbar an 365 Tagen im Jahr
    • Feinfühlige Beratung der Hinterbliebenen
    • Beratung bei Ihnen zu Hause
    • Überführung durch Fachpersonal
    • Hygienische Versorgung des Verstorbenen
    • Besorgung der amtlichen Todesbescheinigung
    • Erledigung aller erforderlichen Formalitäten und Behördengänge
    • Besorgung der Sterbeurkunde und aller notwendigen Unterlagen
    • Große Auswahl an Bestattungszubehör: Särge, Urnen, Decken usw.
    • Organisation der gesamten Bestattung

    • Korrespondenz und Terminabsprachen mit weiteren Beteiligten, z.B. Pfarrer, Trauerredner, Friedhofsverwaltung
    • Erstellung, Druck und Versand von Trauerdrucksachen
    • Vermittlung von Trauranzeigen in gewünschten Zeitungen
    • Organisation der Trauerfloristik für Aufbahrung und Trauerfeier
    • Organisation und Begleitung der Trauerfeier und Beisetzung
    • Organisation der Kaffeetafel nach der Trauerfeier (sofern gemäß Coronaschutz-Verordnung möglich)
    • Erledigung von Ab- und Ummeldungen bei Rententrägern, Ämtern usw.
    • Anforderung von Leistungen bei Versicherungen in Ihrem Namen

    Bestattungsvorsorge

    Gerne beraten wir Sie ausführlich zum Thema Bestattungsvorsorge. Regeln Sie schon zu Lebzeiten, wie und wo Sie bestattet werden möchten. Mit einer Sterbegeldversicherung können Sie mit kleinen monatlichen Beiträgen schnell für Ihren Sterbefall vorsorgen. Sichern Sie alternativ das Geld, welches Sie für Ihre Bestattung bereits beiseitegelegt haben, durch die Einzahlung auf ein treuhänderisch verwaltetes Konto ab.

    So erreichen Sie Bestattungen Steiner:

    Mobil: 0176-82101869
    Telefon: 02065-7925488
    E-Mail: steiner@bestattungshaus-steiner.de

    Wir sind im Trauerfall
    24 Stunden am Tag erreichbar.

    Standort Duisburg:
    Krefelder Str. 45
    47226 Duisburg-Rheinhausen

    Standort Mülheim:
    Agnesstr. 38
    45475 Mülheim an der Ruhr

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